Teilstationär – das steckt dahinter

Sowohl in der Jugendhilfe als auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens taucht neben der ambulanten und stationären Pflege immer wieder der Begriff der teilstationären Pflege auf. Dieses Leistungsangebot bietet eine Schnittstelle, durch die Leistungsempfänger nicht auf ihren Alltag verzichten brauchen, jedoch intensiv in Betreuungsangebote eingebunden sind.
Besonderheiten
  • intensive Betreuung
  • medizinische Infrastruktur
  • Entlastung Angehöriger
  • an bestimmte Voraussetzungen geknüpft
Das Wichtigste zusammengefasst
  • Im Vergleich zu einer ambulanten Betreuung bietet die teilstationäre Pflege das medizinisch-organisatorische Setting einer Einrichtung, sodass ein intensives Leistungsangebot möglich ist.
  • Die teilstationäre Pflege ist aufgrund der höheren Kosten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss z. B. im Bereich der Pflege ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
  • Die Finanzierung erfolgt entweder über die Kranken- oder die Pflegekasse, wobei letztere monatliche Höchstsätze vorsieht.

Definition

Der Begriff teilstationär bezieht sich auf unterschiedliche Versorgungsangebote im Gesundheitsbereich. Der Leistungsumfang liegt hier zwischen einem ambulanten und einem stationären Angebot.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege ist in §41SGB XI geregelt. Hiernach haben Pflegebedürftige Anspruch auf die Pflege in einer Einrichtung zur Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, gleichzeitig eine vollstationäre Versorgung nicht nötig ist. Anbieter sind hier Tageseinrichtungen oder auch Pflegeheime.

Leistungen

Das Spektrum des Leistungsangebotes unterscheidet sich in Pflegeeinrichtungen deutlich voneinander. So ist es sinnvoll, sich zunächst bei einer Einrichtung zu informieren, ob diese zu den Bedürfnissen der Pflegeperson passt. Zum Standardangebot gehört meist:

  • eine Betreuung in kleinen Gruppen
  • Beschäftigung und Freizeitangebote
  • gemeinsame Mahlzeiten
  • Grundpflege

Damit eignen sich derartige Einrichtungen sowohl für kognitiv als auch körperlich eingeschränkte Personen. Gemeinsame Unternehmungen wirken hier vor allem der Vereinsamung durch die soziale Isolation entgegen. Zudem eignet sich die Nachtpflege vielfach zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Personen, die an Demenz erkrankt sind.

Anspruch

Einen Anspruch auf teilstationäre Pflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Für diese Personen trägt die Pflegekasse die Kosten in Einrichtungen, mit denen sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Neben den Pflegekosten übernimmt die Kasse die Aufwendungen für die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Fahrtkosten. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft müssen hingegen durch die pflegebedürftige Person selbst getragen werden.

Finanzierung

Mit dem Pflegegesetz 2015 ist eine Finanzierung der teilstationären Pflege über die Pflegesachleistungen bzw. das Pflegegeld hinaus möglich.

Pflegegrad Leistungen für Tages- und Nachtpflege / teilstationäre Pflege
Pflegegrad 2 689,00 € monatl.
Pflegegrad 3 1.298,00 € monatl.
Pflegegrad 4 1.612,00 € monatl.
Pflegegrad 5 1.995,00 € monatl.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für die Tages- oder Nachtpflege genutzt werden kann. Mit einem Pflegegrad 2 bis 5 steht dieser Betrag natürlich ebenfalls zur Verfügung.

Teilstationäre Pflege im Krankenhaus

Die Behandlung in einem Krankenhaus unterliegt dem SGB V. Hier hat der Gesetzgeber keine klaren Definitionen geschaffen, sodass die Eingrenzung der Begriffe den Gerichten unterlag.

Eine teilstationäre Behandlung sieht hier keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung als notwendig an, doch erstreckt sich der Bedarf in der Regel nicht nur über einen Tagesaufenthalt, sondern einen längeren Zeitraum. Ausschlaggebend ist auch die Notwendigkeit der medizinischen Infrastruktur eines Krankenhauses, wodurch sich eine Abgrenzung zu einem ambulanten Angebot ergibt. Typischerweise findet die Behandlung in Tages- und Nachtkliniken statt.

Die teilstationäre Psychotherapie

Eine teilstationäre Psychotherapie bietet im Gegensatz zur ambulanten Therapie weiterführende Behandlungsmöglichkeiten. Schließlich ist es möglich, während der Therapie in einer Tagesklinik auch das gewohnte soziale Umfeld zu nutzen. Dadurch ist neben dem intensiven therapeutischen Setting eine Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des außerklinischen Alltags möglich. Zudem beschränkt sich die Therapie in der Regel nicht auf einen Ansatz, sondern nutzt unterschiedliche Verfahren und Methoden. Gleichzeitig ist eine intensive ärztliche Betreuung möglich.

Geeignet ist diese Form der Therapie bei:

  • Patienten, die in ihrer Nähe- und Distanztoleranz erheblich beeinträchtigt sind
  • Patienten mit chronifizierten psychischen Symptomen oder psychosomatischen Störungen zur intensiven Einleitung einer längerfristigen ambulanten Psychotherapie
  • Patienten, die im stationären Setting zur malignen Regression neigen
  • Patienten, deren soziale Kontakte gefährdet sind
  • Patienten im Übergang zwischen stationärer und ambulanter Psychotherapie
  • sozialer Indikation (z.B. keine Versorgung der Kinder bei stationärer Behandlung)

Quelle: klinikum-duesseldorf.lvr.de

Jugendhilfe

Auch im Rahmen der Jugendhilfe ist eine teilstationäre Versorgung möglich. Hier verweilt das Kind oder der Jugendliche täglich mehrere Stunden in einer Einrichtung, in der die Entwicklung und Erziehung gefördert wird. Die Notwendigkeit der Hilfe legt die Jugendhilfe fest.

Die Betreuung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn ein Elternteil aufgrund von beruflicher Abwesenheit nicht verfügbar ist, das Kindeswohl gewährleistet werden muss oder die normalen Angebote in Tageseinrichtungen nicht ausreichend sind.

Vollstationäre und teilstationäre Pflege

Bei der vollstationären Pflege verbringen Betroffene Tag und Nacht in einer entsprechenden Einrichtung. Bei Pflegebedürftigen geht man hier in der Regel von einem Pflegegrad 3 aus, wobei stets die Bereitschaft potenzieller Pflegepersonen, Eigen- und Fremdgefährdungspotenzial oder auch die räumlichen Gegebenheiten ausschlaggebend für die Entscheidung zugunsten eines Pflegeheims sind.

Fahrtkosten

Die Pflegekasse trägt bei der Tages- und Nachtpflege die anfallenden Fahrtkosten zur Einrichtung. Bei anderen teilstationären Pflegeformen wie der Palliativpflege gelten unter Umständen andere gesetzliche Vorgaben.

Weiterführendes

Dieses Video erklärt die Tages- und Nachtpflege:

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So funktioniert die teilstationäre Reha:

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