Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
- bei häuslicher Pflege
- als Sozialleistung steuerfrei
- gilt auch für Angehörige
- bei Gewerbe steuerpflichtig
- Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, die sich damit die häusliche Pflege organisieren kann.
- Sowohl der oder die Empfänger*in als auch pflegende Angehörige, an die das Geld weitergeleitet wird, sind von der Steuerpflicht befreit.
- Personen, die einen Arbeitsvertrag zur Pflege abschließen, erhalten das Pflegegeld als Lohn und müssen die Einnahme damit versteuern.
Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?
Zunächst stellt das Pflegegeld eine Einnahme dar. Damit wäre es im deutschen Steuersystem grundsätzlich steuerpflichtig. Da das Pflegegeld allerdings als Sozialleistung gilt, ist sie für den oder die Empfänger*in steuerfrei. Dieser hat so die Möglichkeit, Hilfe für die Grundpflege oder eine Haushaltshilfe zu organisieren.
Auch pflegende Angehörige sind von der Steuerpflicht ausgenommen – sofern sie darüber hinaus keine Vergütung für die Tätigkeit erhalten. Das gilt für Kinder, Verwandte, Bekannte oder die Nachbarn gleichermaßen.
Und auch ohne Verwandtschaftsverhältnis bleibt das Pflegegeld steuerfrei, wenn eine sittlich-moralische Verpflichtung durch eine enge Bindung zwischen Pflegeperson und pflegebedürftiger Person vorliegt. Da dieser Sachverhalt etwas schwammig ist, lohnt sich vorab die Rücksprache mit dem Finanzamt.
Wer muss das Pflegegeld versteuern?
Liegt keine sittlich-moralische Verpflichtung vor und besteht kein Verwandtschaftsverhältnis ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Pflegegeld versteuert werden muss.
Gleiches gilt für den Fall, dass die Pflege gewerbsmäßig betrieben wird. Durch einen Arbeitsvertrag wird das Pflegegeld zu einem Lohn und muss von der empfangenden Person versteuert werden.
Anrechnung auf andere Sozialleistungen
Normalerweise erfolgt beim Bezug von Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld 2 oder von Wohngeld eine Anrechnung von Einnahmen, wodurch sich die Leistungen dann automatisch verringern. Beim Pflegegeld gibt es allerdings eine Ausnahme und es findet keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen statt.
Steuerfreie Höchstbeträge
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Steuerfreier Höchstbetrag je Monat in Euro | 124 | 316 | 545 | 728 | 901 |
Steuerfreier Höchstbetrag für 12 Monate in Euro | 1500 | 3792 | 6540 | 8736 | 10812 |
Höchstgrenze berücksichtigen
Pflegende Angehörige dürfen maximal mit der Höhe des Pflegegeldes entschädigt werden. Die Zahlungen sind dabei auch dann steuerfrei, wenn eine pflegebedürftige Person anstelle des Pflegegeldes folgende Leistungen nach SGB XI erhält:
- Erstattungen von Krankenversicherungen für häusliche Pflege durch Privatpersonen, für selbst beschaffte Haushaltshilfen und sog. Verhinderungspflege
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungen aus öffentlichen Kassen aufgrund gesetzlicher Unfallversorgung oder -fürsorge
- Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung
- Leistungen im Sozialhilferecht
- Leistungen der Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- gleichwertige Leistungen aus dem Ausland
Gilt der Progressionsvorbehalt beim Pflegegeld?
Der Progressionsvorbehalt bezeichnet im Einkommenssteuerrecht den Vorgang, dass bestimmte Einkünfte den Steuersatz erhöhen können. Das soll eine leistungsgerechte Besteuerung bewirken.
Das deutsche Recht sieht den Vorbehalt für zahlreiche steuerfreie Einkünfte wie ALG I (nicht ALG II), Elterngeld, Krankengeld oder auch Mutterschaftsgeld vor. Das Pflegegeld fällt jedoch nicht unter diese Regelung.
Weiterführendes
- Der Frage nach der Steuerpflicht bei Pflegekindern geht dieser Artikel nach: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/einnahmen-aus-aufnahme-von-pflegekindern_166_305804.html
Dieses Video erklärt den Sinn und Zweck des Pflegegeldes:
Die Frage, ob Pflegegeld steuerfrei ist, klärt auch dieses Video:
Kommentarbereich geschlossen.