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aktualisiert am: 31.08.2010

In den meisten Bundesländern sind die “Allgemeinverfügungen” bzw. “Rahmenvereinbarungen” zwischen den unterschiedlich involvierten Trägern, Verbänden, Kommunen und Organisationen diskutiert, verhandelt und erstellt und getroffen worden.

Vorhandene Strukturen, Wissenschaft, Forschung, Ärzte, Kliniken, Arbeitgeber, Kirchen, Vereine, Selbsthilfegruppen und private Initiativen müssen ebenfalls eingebunden werden, wenn die Arbeit des Pflegestützpunktes erfolgreich und für die Betroffenen und deren Angehörigen effektiv sein soll.

Hier informieren wir Sie aktuell über den Stand der Einrichtung von Pflegestützpunkten - zur Zeit - in über 200 deutschen Städten.
Klicken Sie einfach seitlich in der Navigationsleiste - oder in der Karte auf das Bundesland in der die von Ihnen gewünschte Stadt liegt. Von dort sind Sie dann mit einem weiteren Klick in der Stadt in der Sie einen Pflegestützpunkt oder Angebote zur Pflegeversorgung suchen.

Träger der meisten Pflegestützpunkte neben den Kommunen

drk 100X91
aok 75X50
Deutschlandkarte 391X500
bkk 75X74
diakonie 50X75
asb 100X43
vdek 100X35
awo 75X59
ikk 75X52
malteser 50X54
knappschaft 120X46
der paritätische 120X30
caritas 50X75
land-sozialvers 75X70

Zu den vorrangigen Aufgaben eines Pflegestützpunktes gehören:

Anpassung an veränderte Bedarfslagen

Erarbeitung und Durchführung eines Versorgungsplans

Organisation von Pflege

Untersützung bei der Suche nach externer Hilfe

Erarbeitung entscheidungsreifer Anträge

Erledigung aller Formalitäten

Pflegestützpunkte sollen als zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige dienen und diese rund um das Thema Pflege beraten.
Wohnortnah und flächendeckend sollen in Deutschland ca. 1000 bis 1200 dieser Pflegestützpunkte eingerichtet werden.
In diesem Verzeichnis finden Sie alle deutschen Pflegestützpunkte, die bereits ihre Arbeit aufgenommen haben.


Die Arbeit eines Pflegestützpunkte wurde Anfang März 2010 in einem 25-minütigen Videofilm vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe sehr anschaulich an einem Fallbeispiel erklärt.

zum Videofilm

Mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung des Kuratoriums Deutscher Altenhilfe (KDA)


Pflege zu Hause

Pflege soll so lange als möglich zu Hause stattfinden, so dass “ein Leben in Würde in der eigenen Häuslichkeit im Alter”... geführt werden kann. (BMG 26.03. 2008)

Anfang 2008 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit der Entwurf eines Gesetzes “zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege- Weiterentwicklungsgesetz PfWG)”  vorgelegt.  Die Bundesregierung reagiert damit auf die immer älter werdende Gesellschaft. Dieses Gesetz, auch als  Pflegereform 2008 bekannt, wurde zum 01.Juli 2008 beschlossen und eingeführt.
Um das immer komplexer werdende Thema “Pflege” transparenter und für Betroffene und deren Angehörige übersichtlicher zu machen, hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Pflegereform ab Januar 2009 die Einrichtung und Förderung von sogenannten Pflegestützpunkten beschlossen. Die Einrichtung der Pflegestützpunkte im Zuge des Pflegeweiterführungsgesetzes ist sicherlich die aufwendigste und spektakulärste Veränderung der Pflegereform 2008. 

Weitere Änderungen finden Sie links in der Navigationsleiste unter dem Button “Pflegereform” oder Sie      klicken hier.....


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In den Pflegestützpunkten sollen Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht nur über Pflege informieren sondern den Hilfesuchenden begleiten und ihm praktische Unterstützung geben. 

Der Pflegestützpunkt soll in Zukunft die zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende und gleichzeitig der Ort sein, an dem pflegerische, medizinische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermittelt und koordiniert werden.” (Broschüre des BMG, Die Pflegerefom 06/08, 1. Auflage, Seite 10)

Diese Homepage informiert Sie immer aktuell über den Stand der Verhandlungen und die Einrichtung der Pflegestützpunkte in den einzelnen Bundesländern.

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